Wie ihr wisst, habe ich selbst seit gut einem Jahr Genussrechte von PROKON:
- PROKON Genussrechte – Der Selbstversuch (13.12.2012)
- PROKON Genussrechte – Zwischenstand (17.01.2013)
- PROKON Genussrechte – Halbjahreszinszahlung (18.06.2013)
Die Meinungen sind und waren in der Vergangenheit immer geteilt und es gab zahlreiche Warnungen von Verbraucherschützern, Finanzzeitungen und -portalen und natürlich auch von vielen anderen. Nicht unbedingt unberechtigt, denn Genussrechte sind nunmal nicht die sicherste Geldanlage.
Auf den unterschiedlichsten Seiten, die sich mit dem Thema Geldanlage und Finanzen beschäftigen, bin ich ebenfalls unterwegs und hole mir dort natürlich auch Anregungen für die eigene Geldanlage. Aufgrund von Empfehlungen beschäftige ich mich dann mit dem ein oder anderen Thema etwas intensiver, Recherchiere eigenständig weiter, teste das aus und blogge gelegentlich dann auch darüber, damit ihr etwas davon habt 😉
Dadurch ist es mir beim Thema Genussrechte vermehrt im November und speziell Anfang/Mitte Dezember aufgefallen, dass es mehrfach Artikel gab, die teilweise auf das Übelste gegen PROKON wetterten. Ob zu Unrecht oder nicht ist jetzt schwer zu sagen, denn ist eingetreten, wovor viele gewarnt hatten, dass PROKON nicht lange so weiter machen kann wie bisher.
Am 22.01.2014 wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren für die PROKON Regenerative Energien GmbH eröffnet. Wie es dazu kam? Aufgrund des schlechten Medienechos in den vergangenen Monaten haben zu viele Anlege auf einmal (warum eigentlich nicht schon früher?) Angst bekommen und Ihre Genussrechte gekündigt. Da die Kündigungsfristen im vergangenen Jahr deutlich reduziert wurden, kann der mehrere Millionen hohe Betrag, der dadurch aus dem Unternehmen gezogen wird, durch das Unternehmen nicht in der kurzen Zeit aufgebracht werden, was eine Zahlungsunfähigkeit zur Folge hat. Wir reden immerhin von einem Genussrechtskapital im Gesamtwert von über 1.350 Mio EUR !
In meinen Augen ist die derzeitige Situation durch die Anleger weitestgehend selbst verursacht. Aber auch das Unternehmen hat die Möglichkeit, der Kündigung der Genussrechte in dieser hohen Zahl und der daraus resultierenden Folgen nie ausreichend bedacht. Vielleicht hätte auch die ein oder andere Entscheidung zur Veröffentlichung von Unternehmenszahlen und der Umgang mit den Medien etwas anders aussehen können, ich sehe dort aber nicht die alleinige Schuld.
Für die Genussrechtsinhaber bedeutet das vorläufige Insolvenzverfahren vor allem eines: Sie müssen auf die Auszahlung Ihres Kapitals warten.
Oberstes Ziel des vorläufigen Insolvenzverwalters ist die Sicherung und der Erhalt des Unternehmensvermögens. Auch die Weiterführung des Unternehmens, wenn auch in sicher abgewandelter Form, sowie der Erhalt der Arbeitsplätze geht damit einher. Insofern wird es einige Monate (mindestens bis April) dauern, bevor man weiß, wie es weitergeht.
Die Aufzeichnung der Pressekonferenz vom 23.01.2014, auf der auch der vorläufige Insolvenzverwalter spricht, möchte ich euch dazu noch nahe legen: http://www.youtube.com/watch?v=srYGrHG-C80
Abschließend: Ich bereue meine Investition bei PROKON nicht und habe mein Genussrechtskapital nicht gekündigt!
Schreibe einen Kommentar