Wer in diesen Tagen die Nachrichten Spanien oder Google beobachtet, wird sicher auch schon auf die Meldung gestoßen sein, dass dort ein neues Urheberrecht in Kraft tritt, mit dem neben Zitaten auch Web-Links besteuert werden können. Begründet wird das ganze durch die Tatsache, dass Spanien stärker gegen illegale Downloads vorgehen möchte, da nach offiziellen Angaben bis zu 84 Prozent aller digitalen Inhalte illegal bezogen werden.
Betroffen von den neuen Regelungen sind allerdings alle, die online agieren, zitieren oder auf Quellen verlinken. Für Nachrichten können ebenso wie für Meinungstexte dann Gebühren anfallen; theoretisch reicht sogar eine reine Verlinkung!
Auch Suchmaschinen oder Universitäten trifft das Gesetz zum neuen Urheberrecht in Spanien. Google hatte in den letzten Monaten vergeblich versucht das Gesetz zu verhindern bzw. abzuschwächen. Man spricht bereits von der Google-Steuer, denn als Suchmaschine könnte jeder Textauszug in einer Vorschau oder sogar die Verlinkung selbst auf eine Webseite zu einer Abgabe führen.
Wie sich das im Endeffekt wirklich auswirkt, werden wohl erst einige Gerichtsverhandlungen klären müssen, die den Rahmen der Anwendung des Gesetzes genauer abgrenzen.
Das „Ley de Propriedad Intelectual“ (LPI) wurde am vergangenen Freitag durchgewunken und geht übrigens deutlich weiter als das bereis 2013 in Deutschland eingeführte Leistungsschutzrecht.
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