Welche Neuerungen im neuen Jahr auf uns alle zukommen, wurde sicher schon an vielen Stellen ausführlich beschrieben. Dennoch habe ich auch diesmal die aus meiner Sicht für die meisten meiner Leserinnen und Leser relevanten Informationen dazu aufbereitet und stelle die Änderungen, die seit dem 01.01.2014 gelten, noch vor:
Finanzen / Rente / Steuern
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen
Der Betrag, der einkommensteuerfrei verdient werden darf, erhöht sich für Singles um 224 EUR auf 8.354 EUR; bei zusammen veranlagten Ehepartnern auf 16.708 EUR. Auch der Kinderfreibetrag steigt von 4.368 auf 4.440 EUR um Jahr.
Sonderausgabenabzug für die Rente steigt
Die Aufwendungen zur sog. Basis-Rente können, zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Bis zum Jahr 2025, in dem dann maximal 20.000 EUR (Singles) bzw. 40.000 EUR (Paare) berücksichtigt werden können, steigt der Satz jährlich um zwei Prozentpunkte. Dieses Jahr können somit bereits 78 Prozent der Altersvorsorgebeiträge steuerlich geltend gemacht werden. Bei 20.000 EUR sind das maximal 15.600 / 31.200 EUR (Singles/Verheiratete).
Riester-Rente: Kapitalentnahme möglich
Wurde ein Riestervertrag als Eigenheimrente („Wohn-Riester“) abgeschlossen, so ist es nun jederzeit möglich, bereits in der Ansparphase Kapital zu entnehmen, um eine bestehende Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie ganz oder teilweise abzulösen. Bislang darf Kapital aus „Riesterverträgen“ nur unmittelbar für die Anschaffung/Herstellung oder zu Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden.
Auch Umbauten einer bestehenden Wohnung werden einbezogen, wenn dadurch Barrieren für das Alter reduziert oder ganz beseitigt werden.
Rürup-Rente: Förderung steigt
Hauptsächlich für Selbstständige relevant: Vom steuerpflichtigen Einkommen können 78 Prozent der Einzahlungen abgesetzt werden. Es gelten die selben Beträge/Grenzen wie weiter oben bei „Sonderausgabenabzug für die Rente steigt“. Gefördert werden zudem seit diesem Jahr auch Rürup-Verträge, die nur den Eintritt von Berufs- oder verminderter Erwerbsfähigkeit mit einer lebenslangen Rente absichern.
Renten und Arbeitslosenversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Für 2014 steigt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auf 5.950/5.000 EUR (West/Ost) im Monat. Das bedeutet, dass nur der darüber hinausgehende Teil des Bruttogehalts beitragsfrei ist. Damit kommt es zu einer Mehrbelastung für die „Gutverdiener“ der Gesellschaft, die das aber wie folgt etwas abmildern können.
Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt auch der Förderrahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Arbeitnehmer können 2014 bis zu 2.856 EUR ohne Abzug von Steuern/Sozialversicherungsbeiträgen in die bAV einzahlen (bisher 2.784 EUR).
Hartz IV-Satz steigt
Der Regelsatz stieg zum 1. Januar um 9 EUR auf 391 EUR monatlich. Entsprechend erhöhen sich auch die Sätze in Partnerschaften und für Kinder.
– Für volljährige Partner innerhalb der Bedarfsgemeinschaft auf 353 EUR (+8 EUR)
– Für Kinder bis zu 5 Jahren auf 226 EUR (+2 EUR)
– Für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 260 EUR (+5 EUR)
– Für Kinder von 14 bis 17 Jahren auf 295 EUR (+6 EUR)
Mindestlohn für Zeitarbeiter
Die in der Zeitarbeitsbranche rund 800.000 beschäftigten Menschen erhalten einen Mindestlohn. Im Westen ergibt sich ein Mindestlohn von 8,50 EUR und im Osten 7,86 EUR. Im April und Juni soll es jeweils noch eine kleine stufenweise Anhebung geben.
Kfz-Steuer: Geringerer CO2-Grenzwert
Der Grenzwert für den Kohlendioxid-Ausstoß (CO2) wird verschärft. Damit wird für PKW mit erstmaliger Zulassung ab 1. Januar 2014 für jedes Gramm CO2, das die derzeitige Freigrenze von 95 Gramm pro Kilometer überschreitet, ein Zusatzbeitrag von zwei EUR fällig. Bislang wurde der Aufschlag nur fällig bei Motoren mit einem Ausstoß von über 110 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer.
Gesundheit / Pflege
Geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung
2014 gibt es neue Möglichkeiten, die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) steuerlich abzusetzen. Bisher förderte der Staat lediglich BU-Renten bis maximal 67 Jahre, die in Kombination mit einer Basis-Rente abgeschlossen wurden. Neu sind nun auch eigenständige BU-Versicherungen begünstigt. Allerdings muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass die Police im Leistungsfall eine lebenslange BU-Rente auszahlt.
Elektronische Gesundheitskarte
In meinen Augen der größte Schwachsinn überhaupt und ich warte noch immer auf meine neue Karte, aber das ist ein anderes Thema.
Mit dem Jahresbeginn 2014 gilt noch die neue elektronische Gesundheitskarte (mit Foto) als Versicherungsausweis. (Auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich?) Wird in der Arztpraxis die bisher gültige alte Karte vorgelegt, so muss der Patient damit rechnen, dass die Kosten der Behandlung der Patient zu begleichen hat. Spätestens 10 Tage nach der Behandlung, muss der Patient die neue Karte nachreichen, damit der Arzt keine Privatrechnung ausstellen beziehungsweise eine solche Rechnung wieder stornieren kann. Alternativ können die Krankenkassen, müssen es aber nicht, die Kosten der Behandlungen nachträglich übernehmen. Allerdings nur zum „Kassensatz“ der niedriger ist als das Privathonorar des Arztes.
Nachtrag: Bis zum 01.10.2014 können Ärzte auch über die alte Karte noch abrechnen, dies ist jedoch vom behandelnden Arzt abhängig. (siehe auch http://news.gesundheitskarte.net/ab-januar-gilt-die-elektronische-gesundheitskarte-16595)
Krankenversicherung und PKV: Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Im Rahmen der jährlichen Anpassung steigt der maximale Bruttolohnbeitrag auf 4050 EUR / Monat (vorher 3937,50 EUR). Bis zu diesem Betrag wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abgezogen.
Bei einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) gilt ebenfalls eine erhöhte Versicherungspflichtgrenze für Angestellte. Diese beträgt 53.550 EUR Jahreseinkommen. Erst, wenn diese Grenze überschritten wird, kann man wählen, ob man in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder in eine Private wechselt.
Sonstiges
Porto steigt
Ein nationaler Brief (bis 20 Gramm) kostet nun 60 statt wie bisher 58 Cent. Das Einschreiben verteuert sich ebenfalls deutlich auf 2,15 Euro und für Pakete mit einem Gewicht von über zwei Kilo werden 9 Cent zusätzlich fällig. (siehe auch http://www.deutschepost.de/de/a/aenderungen-2014.html)
Stromkosten steigen
Durch den Anstieg der Umlage im Zuge das Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG) wird es auch dieses Jahr weiter zu steigenden Stromkosten kommen. Die Höhe der Umlage je Kilowattstunde Strom steigt um knapp einen Cent (0,963) auf 6,240 Cent. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3500 Kilowattstunden im Jahr wird ein Haushalt 32,76 EUR jährlich mehr bezahlen müssen. Andere Preissteigerungen/Umlagen seitens der Anbieter nicht eingerechnet.
Tabaksteuer steigt
Eine weitere Stufe der Tabaksteuer-Erhöhung trat am 01.01. in Kraft und es ist davon auszugezhen, dass die Hersteller diese Kosten in Kürze an die Verbraucher weiterreichen werden. Eine Packung Zigaretten mit 19 Stück wird dann um etwa 5 bis 8 Cent teurer werden, eine 40-Gramm-Feinschnittpackung 12 bis 14 Cent.
Zweitwohnung – Doppelte Haushaltsführung
Kosten für die Zweitwohnung (Miete plus Nebenkosten inkl. Zweitwohnungssteuer) können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur noch bis zu maximal 1.000 EUR pro Monat abgesetzt werden.
Hausbau: Neubauten müssen sparsamer werden
Nue Anforderungen in Sachen Energieeffizienz kommen auf Häuslebauer zu, dank einer Novelle der Energieeinsparverordnung. Es steigen die Anforderungen an die Dämmwirkung der Gebäudehülle, der allgemeine Wärmeverlust des Hauses muss weiter sinken und es muss bei Heizung, Kühlung und Strom insgesamt mit weniger Energie. Die Novelle erfordert zudem, dass die energetischen Kennwerte von Wohnungen und Häusern bei Immobilienanzeigen anzugeben sind; auch deshalb wurde der bereits 2009 eingeführte Energieausweis vereinfacht.
Reifendruckkontrolle wird Pflicht bei Neuwagen
Bereits seit November 2012 gilt die Pflicht in der EU, dass neu entwickelte Autos eine Reifendruck-Kontrolle an Bord haben müssen. Hintergrund ist, dass viele Fahrer viel zu selten oder nie kontrollieren, wie viel Luft sich noch in ihren Reifen befindet. Seit dem 01.01. müssen nun endgültig alle Neuwagen bereits ab Werk über die neue Technik verfügen: Ein sog. Reifendruckkontrollsystem, auch Tire Pressure Monitoring System (TPMS) genannt.
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