Kurznotiz: Insolvenz PROKON

Am 01.05.2014 wurde nun, nach dem Vorläufigen, das Insolvenzverfahren für die PROKON Regenerative Energien GmbH eröffnet. Bis Mitte Juli wird den Genussrechtsinhabern ein Formular zur Anmeldung der Forderungen zugesandt, die dann bis 15. September 2014 eingereicht werden müssen.

Positiv ist, dass die Genussrechte nicht Nachrangig behandelt werden. Nach aktuellem Stand werden etwa 30 bis 60 Prozent der Forderungen zurück erstattet werden können. Es wird also kein Totalverlust werden 🙂 ´
Mit einer Rückerstattung ist jedoch nicht vor dem ersten Halbjahr 2015 zu rechnen.

Am 22.07.2014 wird es auch eine Gläubigerversammlung in Hamburg geben.


Kommentare

Eine Antwort zu „Kurznotiz: Insolvenz PROKON“

  1. Die genannten 30-60% kann ich nicht nachvollziehen.Selbst wenn die (Wind-)Erträge geringer als geplant ausfielen, zu hohe Zinsen gezahlt wurden und Verluste aus dem Verkauf einiger Windräder zum Liquiditätsaufbau für Kapitalrückzahlungen hinzunehmen sind, ist ein Verlust in dieser Höhe kaum erklärbar. Oder sind weitere Verlustquellen (etwa Veruntreuungen u.ä.) bekannt?

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