Es existiert ein aktueller Beitrag aus 2014 zu PROKON
Ein gutes halbes Jahr nach meinem ersten Blogbeitrag zu den Genussrechten von Prokon und meinem anschließenden Selbsttest mit einem kleinen Betrag, kam vergangene Woche der aktuelle Rundbrief und die Ankündigung, dass die Zinszahlung für das erste Halbjahr 2013 ansteht. Es wird mit 8% p.a gerechnet und die Zinsen werden im Juli fällig.
Hat man sich wie ich für die Auszahlung entschieden, so besteht noch bis zum 28.06.2013 die Möglichkeit, den Zinsbetrag direkt wieder anlegen zu lassen.
Bislang läuft somit alles weiterhin gut und im aktuellen Rundbrief werden zudem einige Berichte in den Medien kommentiert.
Die Fakten zur Unternehmensanleihe:
Mindestzeichnung 100 EUR, eine Erhöhung ist in 1 Cent Beträgen möglich. Die Grundverzinsung beträgt 6% p.a. zuzüglicher variabler erfolgsabhängiger Überschussbeteiligung. Ein Freistellungsauftrag kann gestellt werden und bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Zinsen zum nächsten Zinstermin (die Zinszahlung erfolgt halbjährlich) ausgezahlt. Es gibt zwei Typen der Genussrechte:
Typ A
- Mindestanlage: 6 Monate
- Zinsen können ausgezahlt oder wieder angelegt werden
- Umwandelbar in Typ B
- Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende
Typ B
- Mindestanlage: 5-10 Jahre
- automatische Wiederanlage der Zinsen
- Kündigungsfrist: automatisch mit Ende der gewählten Laufzeit
Die vollständigen Genussrechtsbedingungen findet ihr im Downloadbereich des Anbieters: www.prokon.net/prokon-download-bereich.php
Absicherung und Risiko:
Die Jahresabschlüsse müssen gemäß den Genussrechtsbedingungen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert werden. Es existiert eine garantierte Realverzinsung (Nominalzins abzüglich Inflationssatz) von 2,5% p.a. Falls weniger als die 6% p.a. gezahlt werden, besteht ein Nahzahlungsanspruch, sofern künftige Überschüsse zur Bedienung dieser ausreichen.
Genussrechtsinhaber werden gegenüber Forderungen von Gläubigern nachrangig behandelt. Allerdings haften zunächst andere Einlagen des Eigenkapitals des Emittenten. Das bedeutet aber, dass bei einem negativen Jahresergebnis nach der Aufzehrung sonstiger Einlagen es sein kann, dass danach das Kapital der Genussrechte angerührt wird.
Dieses Risiko eines möglichen Totalverlustes seines investierten Geldes sollte man bei der Auswahl einer Geldanlage im Genussrecht immer mit einkalkulieren!
Prokon Strom
Noch ein paar Worte zum Stromangebot der PROKON Regenerative Energien GmbH: Derzeit gibt es eine Preisgarantie bis 31.12.2015 (Ausgenommen Erhöhungen der Mehrwertsteuer, Stromsteuer und evtl. kommender Steuern)
- Arbeitspreis 24,9 Cent/kWh inkl. MwSt.
- Grundpreis 6,00 €/Monat inkl. MwSt.
- Abschlagszahlung per Überweisung
- keine Mindestlaufzeit
- Kündigungsfrist: 2 Wochen zum Monatsende
Für Inhaber von Genussrechten in Höhe von mindestens 250 EUR gewärt Prokon zudem einen Rabatt von 0,4 Cent/kWh 🙂
Die genauen Details findet ihr auf der Webseite: www.prokon.net/strom
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Eine Antwort zu „PROKON Genussrechte – Halbjahreszinszahlung“