Ab dem 01.01.2013 zahlt der Staat einen Zuschuss von 60 EUR im Jahr auf eine private Pflegeversicherung, die mindestens 120,00 EUR im Jahr kostet. Von den Medien wird diese Art des Zuschusses und der zusätzlichen privaten Vorsorge bereits als „Pflege-Riester“ bezeichnet, in Anlehnung an die die staatliche Förderung einer privaten Altersvorsorge.
Allerdings muss Anfang Juli der Bundesrat dem Gesetzesentwurf noch zustimmen. Die Eckpunkte des Entwurfs findet Ihr nachstehend:
- Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ab 18 möglich
- Versicherungen dürfen keinen Bewerber mehr ablehnen
- Versicherungen dürfen keine Gesundheitsprüfung und keine Zuschläge für Risiken verlangen
- Pauschale Förderung: 60 EUR / Jahr
Voraussetzungen für den Zuschuss:
- Die Auszahlung der Versicherung muss pro Pflegetag und pro Pflegestufe eine zuvor festgelegte Summe beinhalten (sog. Pflegetagegeld)
- Der monatlichen Beitrag muss mind. 10 EUR betragen
- Die spätere Auszahlung mindestens 600 EUR / Monat betragen, bei Pflegestufe III
Eine private Pflegeversicherung ist heutzutage sicher eine der sinnvolleren Versicherungen, da nach statistischen Angaben bereits 3% der Bevölkerung auf Pflegeunterstützung angewiesen ist. Das kann durch einen Unfall o.ä. leider auch allzu schnell passieren. In der höchsten Stufe III und der Unterbringung in einem Pflegeheim geht man derzeit von monatlichen Kosten in Höhe von ca. 3.000 – 3.500 EUR aus, Tendenz in den nächsten Jahren eher steigend. Die gesetzliche Versicherung übernimmt dabei jedoch nur 1.550 EUR. Schon haben wir mal wieder ein Problem ähnlich bei der Rente: Die Differenz darf der Bürger wieder selbst zahlen!
Durch eine Zusatzversicherung kann das abgefangen werden, man ist jedoch trotzdem derjenige, der das nachsehen hat. Es lohnt sich auch hier, eine aktuell bestehende Versicherung zu prüfen und ob der Abschluss noch 2012 lohnt, da die Beiträge aktuell gerade bei schon etwas älteren Versicherten günstiger sein dürften, als zum Jahreswechsel.
Ebenfalls ist derzeit noch unklar, ob Bestandsversicherungen ebenfalls die Förderung erhalten. In jedem Fall müssen die oben genannten Kriterien erfüllt werden!
- Fünf Jahre Sperrung bevor Leistungen abgerufen werden können
- höherer Beitrag, je älter man ist/wird, denn das Alter darf weiterhin in die Kalkulation einbezogen werden
- höhere Beiträge bei Abschluss ab 2013, da die Gesundheitsprüfung nur noch freiwillig erfolgen darf und keine bereits erkrankten Anwärter ausschließbar bzw. höhere Risikogruppen durch gezielte Zusatzbeiträge belastet werden können
- allgemein bereits höhere Beiträge speziell für Männer durch die Vermischung der männlichen und weiblichen Versicherungsnehmer durch die neuen Unisex-Tarife ab ebenfalls spätestens 01.01.2013 (siehe Blogeintrag von Mai)
- künftige Kürzung des gesetzlichen Auszahlungsbeitrags, da man ja im Gegenzug die private Versicherung bezuschusse!
So langsam Frage ich mich auch wirklich, ob die Pflichtabzüge auf meinem Gehaltsettel eigentlich noch sinnvoll sind. Vielleicht sollte ein Überdenken des kompletten Vorsorge- und Absicherungssystems einmal auf die Tagesordnung unserer Regierung. Ein Pflichtbeitrag ja, der auch gerne weiterhin direkt bei der Abrechnung abgezogen werden darf, aber dafür die freie Wahl welchem Versicherungsunternehmen dieser Beitrag dann überwiesen wird.
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